In diesem Blogbeitrag wollen wir Ihnen zeigen wie Sie bei den drei Anbietern Swisscom, Sunrise und Salt den Inhaber einer Nummer wechseln können. Dies funktioniert bei allen drei Anbietern anhand eines Formulars. Wir wollen Ihnen zeigen wie Sie ein solches Formular ausfüllen müssen.

In welchen Fällen muss man aber ein solches Formular überhaupt ausfüllen?

Sie wollen die Nummer die Ihr Kind bis jetzt über Ihren Namen hatte auf das Kind überschreiben.
Ihr Ehepartner nutzt die Telefonnummer die aber auf Ihren Namen läuft.
Sie verlassen die Firma und wollen nun einen Vertrag auf den eigenen Namen.
Sie wollen sonst einer Person Ihre Nummer übertragen.
Also immer dann wenn die Person die das Handy nutzt nicht mit dem Vertragsinhaber übereinstimmt und man dies ändern möchte.

Generelle Bestimmungen

Bei einem Inhaberwechsel werden sämtliche Rechte und Pflichten an den neuen Inhaber übergeben. Das heisst konkret, dass der neue Inhaber die Vertragsbedingungen und die Mindestvertragsdauer übernimmt. Wenn also der alte Inhaber eine Abo Verlängerung machen kann, wird dies der neue auch können. Wenn der alte Inhaber hingegen erst in zwei Jahren künden kann, so ist dies beim neuen Inhaber auch so.

Um Betrugsfälle zu minimieren prüfen die Anbieter diese Formulare manuell. Dies hat zur Folge, dass die Bearbeitung zwei bis drei Wochen in Anspruch nehmen kann.

Wie wird das Formular ausgefüllt?

Wir haben Ihnen die drei Formulare von Swisscom, Sunrise und Salt farblich markiert. Der orange Teil ist vom alten Nutzer auszufüllen, der grüne Teil vom neuen Nutzer und im gelben Teil können Sie einen Nutzer festlegen. (dies ist bei Salt und Sunrise Verträgen ein  minderjähriges Kind das die Nummer nutzt = Jugendrabatt) Mit einem farbigen Kreuz markierten wir jeweils wo welche Person unterschreiben muss.
Hier finden Sie die Formulare:

Swisscom
Sunrise
Salt

Das ausgefüllte Formular können Sie dann Ihrem Anbieter zukommen lassen. Sie können selbstverständlich das Formular auch bei uns abgeben.

Alter Inhaber

Neuer Inhaber

Nutzer (z.B. minderjähriges Kind)

Swisscom

Anmerkungen

Bei Swisscom muss nur der neue Inhaber unterschreiben.
Der alte und neue Inhaber wird von Swisscom per Brief angeschrieben und beide erhalten eine Bestätigung die unterschrieben und an Swisscom gesendet werden muss. Erst dann wird die Übernahme aktiv.

Falls der alte Inhaber eine Ratenzahlung für sein Smartphone hatte, muss er den Restbetrag bezahlen, da die Ratenzahlung nicht übernommen wird.

Bei Swisscom laufen die Verträge immer auf die Person die sie auch braucht. Im Klartext heisst das: Wenn Sie ein Jugenabo machen müssen Sie beim neuen Inhaber das Kind angeben.
Der gelb markierte Teil bezieht sich lediglich auf Jugenschutzeinstellungen, ist aber rechtlich nicht relevant.

Sunrise

Anmerkungen

Bei Sunrise sind Handyvertrag und Gerät getrennt. Die Geräteratenzahlung können Sie unter dem Punkt „Gerät“ auch auf einen neuen Inhaber übertragen. Wenn Sie dies nicht tun muss der alte Inhaber den Restbetrag bezahlen.

Bei Sunrise fällt eine Gebühr für den Halterwechsel an. Diese beläuft sich auf 40.- Franken.

Salt

Anmerkungen

Der Punkt „Autorisierte Unterschrift“ können Sie als Privatperson ignorieren. Hier muss bei Firmen die unterschriftsberechtigte Person unterschreiben.

Wir hoffen mit dieser Anleitung konnten wir Ihnen zeigen, wie Sie Ihre Rufnummer auf eine andere Person übertragen können.
Falls Sie Fragen zu diesem Prozess haben sollten stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.